
Mit Schockschaden oder Trauerschaden werden Schadensersatzansprüche von Angehörigen eines Opfers bezeichnet, man spricht daher auch von einem Fernwirkungsschaden. Bei einer rein mittelbaren Schädigung werden Ansprüche abgelehnt, , da Schreckzustände grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet werden. Beispiel: Die A sieht wie Ihr Ma...
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