
festgeschriebene geschlossene handelbare Einheitsmenge eines Kontrakts.
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https://www.deifin.de/glossar

Eine Schlusseinheit umfasst eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren, die mindestens umgesetzt werden muss, damit von der Börse ein neuer Kurs notiert wird. Wird ein Börsenauftrag von weniger als einer Schlusseinheit aufgegeben, dann handelt es sich um eine Fraktion.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Als Schlusseinheit bezeichnet man die Mindestzahl von Titeln, die für das Zustandekommen einer Börsennotierung notwendig sind (z.B. 100 Aktien bei einem Kurswert von Fr. 10.- bis Fr. 50.- oder 10 Aktien bei einem Kurswert von Fr. 500.- bis Fr. 2'000.- je Aktie).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
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