Schlachtverbot Bedeutung

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Schlachtverbot

Schlachtverbot Logo #42871durch den amtlichen Beschauer auszusprechendes Verbot beim Vorliegen von Milzbrand, Tollwut, Rauschbrand, Rinderseuche, Rotz, ansteckender Blutarmut der Einhufer, Rinderpest oder Verdacht auf diese Seuchen.
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