[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schirmbrief, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort. 1) Ein Schutzbrief, eine jede Urkunde, worin man jemanden in seinen Schutz und Schirm nimmt. 2) Bey dem Rothweilischen Gerichte ist der Schirmbrief eine Bittschrift, worin der Kläger um die Execution in die Güter ...
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