[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schiffsrath, des -es, plur. die -räthe, die Versammlung der Officier auf einem Schiffe zur Berathschlagung über gemeinschaftliche Angelegenheiten. Einen Schiffsrath halten, den Schiffsrath zusammen berufen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1506
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