
Nach BGH 2002 dürfen Banken ihren Kunden Kosten in Rechnung stellen, die bei der Rückgabe eines eingereichten Scheck s entstehen. Die beinhalte nur, was nach dem Gesetz ohnehin gelte, wenn ein Kunde die Bank mit einem Scheckeinzug beauftrage: Wird ein Scheck nicht eingelöst und deshalb zurückgegeben, verlangt die Bank des Schuldner s von der......
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