
Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalles unverschuldet Schäden an seiner Gesundheit, so kommt immer die vom Arbeitgeber finanzierte Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für den Schaden auf und der Arbeitgeber ist von der Haftung freigestellt. Das Gleiche gilt für Schäden, die Arbeitnehmer untereinander zufügen (§ 104 SGB ...
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