
Am 18.6.1992 verabschiedete der Ministerrat die Dritte Schadenversicherungsrichtlinie. Die Richtlinie mußte bis Ende 1993 in die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten transformiert werden. Die geänderten nationalen Rechtsvorschriften mußten bis spätestens zum 1.7.1994 in Kraft treten. Übergangsregelu...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42068
Keine exakte Übereinkunft gefunden.