
Die Schaumweinsteuer (auch Sektsteuer genannt) ist eine Bundessteuer in Deutschland und zählt nach {§|1|schaumwzwstg_2009|juris} Abs. 1 SchaumwZwStG zu den Verbrauchsteuern. Sie gilt allgemein für Schaumwein, aber auch für andere Spirituosen mit einem bestimmten Alkoholgehalt und ist abhängig von der Füllmenge. Die aktuelle Rechtsgrundlage d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer

Schaumweinsteuer, dem Bund zufließende Verbrauchsteuer (Aufkommen 2005: 424,0 Mio. €) auf Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke, erhoben vom inländischen Hersteller oder bei der Einfuhr in das Zollgebiet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Schaumweinsteuer ist vom Inhaber eines Steuerlagers auf Schaumweine (d.h. Sekt u.ae.) zu bezahlen, die er aus dem Lager entfernt um sie nicht in ein anderes Steuerlager zu bringen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/schaumweinsteuer.php

. Da in den deutschen Schutzgebieten nirgends Schaumwein hergestellt wird, so erfolgt die Besteuerung des eingeführten Schaumweins zweckmäßig auf dem Wege der Zollerhebung. In Togo und Deutsch-Ostafrika unterliegt Schaumwein dem allgemeinen 10 prozentigen Wertzoll; Kamerun erhebt für 1 Liter 1,30 M,...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Verbrauchsteuer nach dem Schaumweinsteuergesetz in der Fassung vom 21. 12. 1992 (mit späteren Änderungen) für Schaumwein 1,02 Euro je 0,75 l.
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https://www.wissen.de//lexikon/schaumweinsteuer
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