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Schaumweinsteuer

Schaumweinsteuer Logo #42000 Die Schaumweinsteuer (auch Sektsteuer genannt) ist eine Bundessteuer in Deutschland und zählt nach {§|1|schaumwzwstg_2009|juris} Abs. 1 SchaumwZwStG zu den Verbrauchsteuern. Sie gilt allgemein für Schaumwein, aber auch für andere Spirituosen mit einem bestimmten Alkoholgehalt und ist abhängig von der Füllmenge. Die aktuelle Rechtsgrundlage d...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer

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Schaumweinsteuer Logo #42134Schaumweinsteuer, dem Bund zufließende Verbrauchsteuer (Aufkommen 2005: 424,0 Mio. €) auf Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke, erhoben vom inländischen Hersteller oder bei der Einfuhr in das Zollgebiet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Schaumweinsteuer Logo #42834Die Schaumweinsteuer ist vom Inhaber eines Steuerlagers auf Schaumweine (d.h. Sekt u.ae.) zu bezahlen, die er aus dem Lager entfernt um sie nicht in ein anderes Steuerlager zu bringen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schaumweinsteuer.php

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Schaumweinsteuer Logo #42145. Da in den deutschen Schutzgebieten nirgends Schaumwein hergestellt wird, so erfolgt die Besteuerung des eingeführten Schaumweins zweckmäßig auf dem Wege der Zollerhebung. In Togo und Deutsch-Ostafrika unterliegt Schaumwein dem allgemeinen 10 prozentigen Wertzoll; Kamerun erhebt für 1 Liter 1,30 M,...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Schaumweinsteuer Logo #42871Verbrauchsteuer nach dem Schaumweinsteuergesetz in der Fassung vom 21. 12. 1992 (mit späteren Änderungen) für Schaumwein 1,02 Euro je 0,75 l.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/schaumweinsteuer
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