
Die Sachpfändung oder auch Pfändung beweglicher Sachen ist nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) die Regelform der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Geregelt ist sie in §§ 808 ff. ZPO. Im Normalfall erfolgt die Sachpfändung dadurch, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner aufsucht und bei ihm bewegliche Sachen pfändet,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sachpfändung
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