
Sachlegitimation, Sachbefugnis, durch die rechtliche Beziehung der Partei zum Klagegegenstand begründete Befugnis zur sachlichen Durchführung des Rechtsstreits als Kläger (Aktivlegitimation) oder Beklagter (Passivlegitimation). Sie ist Voraussetzung für die Begründetheit der Klage und zu unterscheid...
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im Prozessrecht die Rechtszuständigkeit; ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden; beim Kläger spricht man von Aktivlegitimation, beim Beklagten von Passivlegitimation.
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