
Die Sachbefugnis bezeichnet im Zivilprozessrecht die Rechtszuständigkeit. Sie ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden. Sie ist die Voraussetzung für die Begründetheit der Klage und entsteht durch die rechtliche Beziehung zwischen der Partei und dem Gegenstand der Klage. Beim Kläger spricht man von Aktivlegitimation, beim Beklagte...
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Sachbefugnis, Sachlegitimation.
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Mit Sachbefugnis (= Sachlegitimation) bezeichnet man die Befugnis der Prozessbeteiligten, materiellrechtlich über das geltend gemachte Recht verfügen zu können. Dabei spricht man auf Klägerseite von der Aktiv- und auf Beklagtenseite von der Passivlegitimation Von der Sachbefugnis ist die Frage der Prozessführungsbefugnis abzugrenzen. Für ein ...
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