
Scheck , der vom Bezogenen dem einreichenden Kreditinstitut zurückgegeben wird, weil er nicht in Ordnung ist (in der Regel wegen fehlender Deckung ). Das Scheckabkommen regelt die Behandlung von Rückschecks unter den Kreditinstitute n. Im eurocheque-Verfahren garantiert jedoch die bezogene Bank dem Inhaber die Einlösung von Scheck s bis zu ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rueckscheck/rueckscheck.htm
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