
Rufname, Vorname, mit dem man angeredet wird (Name).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Trägt eine Person mehrere Vornamen ist einer davon der Rufname. Der Namensträger kann frei darüber entscheiden welcher der Namen der Rufname ist, ein Antrag auf Namensänderung ist dafür nicht erforderlich (BGH NJW 1959, 1581; Rawert in Becksches Formularbuch Bürgerliches, Wirtschaftsrecht I.2 Anm. 3).
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https://www.lexexakt.de/glossar/rufnamen.php

der von den Eltern gegebene Name (Individualname), Bestandteil des Personennamens. Unter Rufname kann heute sowohl der standesamtlich eingetragene Vorname (oder einer von mehreren) in seiner urkundlich festgelegten Form verstanden werden als auch der Name, mit dem jemand in vertrautem Umgang angesprochen wird (z. B. Fritz statt Friedrich).
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https://www.wissen.de//lexikon/rufname
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