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Ruf zur Sache

Ruf zur Sache Logo #42713Mahnung durch den Vorsitz an eine/n RednerIn, zum eigentlichen Thema zurückzukehren (§ 101 GOG-NR) (§ 69 GO-BR).
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/R.shtml
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