
Nach MaRisk muss die Bankgeschäftsleitung eine Geschäfts- und eine dazu konsistente Risikostrategie festlegen. Bei der Ausarbeitung der Risikostrategie müssen die in der Geschäftsstrategie niederzulegenden Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Strategie ...
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