
Neben dem auf § 10 KWG basierenden Eigenmittelgrundsatz stellen §§ 13, 13 a KWG weitere Geschäftsbegrenzungsnormen dar. Mit dieser wird bezweckt, Ausfallrisiken aus Grosskrediten an das haftende Eigenkapital zu binden. Damit sollen die Risiken des Kreditgeschäfts im Interesse der Gläubiger begrenzt werden. Dies geschieht durch quantitat...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikobegrenzung-fuer-grosskredite
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