[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Richtheil, des -es, plur. die -e, dasjenige Beil, womit ein zum Beile verurtheilter Missethäter gerichtet, d. i ihm der Kopf abgehauen, wird, und welches gemeiniglich auf den Richtblocke geschiehet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1306