[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Richtessen, des -s, plur. ut nom. sing. im gemeinen Leben einiger Gegenden, eine Mahlzeit, welche den Zimmerleuten bey Richtung eines Gebäudes von dem Bauherrn zur Ergetzlichkeit gegeben wird; im Nieders. auch das Richtbier, in Meißen der Hebeschmaus. das Hebemahl.
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