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Restitutionsklage

Restitutionsklage Logo #42000 Die Restitutionsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen. == Gesetzliche Regelung == Die Restitutionsklage findet gemäß {§|580|zpo|juris} ZPO statt: ==...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Restitutionsklage

Restitutionsklage

Restitutionsklage Logo #42134Restitutionsklage, die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Urteils wegen eines Restitutionsgrundes, der im früheren Verfahren noch nicht geltend gemacht werden konnte (§ 580 ZPO), z. B. wenn das frühere Urteil auf einer gefälschten Urkunde beruht.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Restitutionsklage

Restitutionsklage Logo #42834Die Restiutionsklage ist eine Form der Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie muss auf die in § 580 ZPO genannten Gründe gestützt werden. Z.B. darauf, dass eine Urkunde auf der das Urteil gründet gefälscht war.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/restitutionsklage.php

Restitutionsklage

Restitutionsklage Logo #42871eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann ( Wiederaufnahmeverfahren ). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/restitutionsklage
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