
Die Restitutionsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen. == Gesetzliche Regelung == Die Restitutionsklage findet gemäß {§|580|zpo|juris} ZPO statt: ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Restitutionsklage

Restitutionsklage, die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Urteils wegen eines Restitutionsgrundes, der im früheren Verfahren noch nicht geltend gemacht werden konnte (§ 580 ZPO), z. B. wenn das frühere Urteil auf einer gefälschten Urkunde beruht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Restiutionsklage ist eine Form der Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie muss auf die in § 580 ZPO genannten Gründe gestützt werden. Z.B. darauf, dass eine Urkunde auf der das Urteil gründet gefälscht war.
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https://www.lexexakt.de/glossar/restitutionsklage.php

eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann ( Wiederaufnahmeverfahren ). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat....
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https://www.wissen.de//lexikon/restitutionsklage
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