Respọnsum das, jüdisches Recht: Gutachten rabbinischer Schulen oder Gelehrter auf schriftliche Anfragen über rituelle und rechtliche Problemfälle; seit dem Frühmittelalter üblich; bis heute jüdische Rechtsquellen. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Respónsum (lat., "Antwort"), das in einer Rechtssache eingeholte Rechtsgutachten (s. Belehrungsurteil). Bei den Römern machten die Responsa prudentium (Gutachten angesehene Juristen) eine besondere Quelle des Rechts aus. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html