
Respekttage (Respit-, Respiro-, Diskretions- oder Ehrentage), im Wechselrecht die Tage, welche dem Bezogenen noch nach der Verfallzeit zur Zahlung (R. zu gunsten des Bezogenen) freigelassen sind, oder innerhalb deren der Präsentant noch gültig Protest erheben kann (R. zu gunsten des Präsentanten). Die deutsche Wechselordnung gestattet keine R., ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die dem Schuldner nach Verfall des Wechsels gewährte Anstandsfrist; dem deutschen Wechselrecht im Unterschied zum englischen unbekannt (Art. 74 WG.).
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https://www.wissen.de//lexikon/respekttage
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