
Im Jargon der Nachrichtendienste bezeichnet man eine (Auslands-)Vertretung oder einen Stützpunkt eines solchen Dienstes im Ausland als Residentur. Es wird unterschieden zwischen legalen und illegalen Residenturen. ==Legale Residentur== Eine legale Residentur ist ein mehr oder weniger erkennbarer, gegebenenfalls gar in eine offizielle Vertretung e...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Residentur
[Kolonialgeschichte] - Der Ausdruck Residentur bezeichnet in der Verwaltungsgeschichte der deutschen Kolonien den Zuständigkeitsbereich eines Residenten, also eines ständigen Vertreters der Kolonialverwaltung beim Herrscher eines afrikanischen Gebietes unter ausländischer Oberherrschaft. Der Resident hatte nicht die Aufg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Residentur_(Kolonialgeschichte)

das einem Residenten (s.d.) unterstehende Gebiet. Über die einzelnen R. in den Schutzgebieten s. Residenten.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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