
Das republikanische Prinzip oder Republiksprinzip ist nach deutschem Recht eine Staatszielbestimmung gemäß Artikel 20 Grundgesetz und Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz. Das republikanische Prinzip verpflichtet den Bund und die Länder auf die Staats- und Regierungsform der Republik (im Gegensatz zur Monarchie). ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Republikanisches_Prinzip
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