
Alters- und Erziehungsrenten werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wird der Rentenantrag verspätet gestellt (Drei-Monats-Frist), beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel befristet geleistet, und begi...
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Versichertenrenten, das sind Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, und Erziehungsrenten werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wird der Rentenantrag nach Ablauf von drei Monaten, also verspätet gestell...
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Altersrenten, Erziehungsrenten und unbefristete Erwerbsminderungsrenten werden von dem Kalendermonat an gezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Zeitrenten wegen Erwerbsminderung werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der E...
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