Rekognitionsschein Bedeutung

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Rekognitionsschein

Rekognitionsschein Logo #42295Rekognitionsschein , s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632); dann überhaupt die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. der Hinterlegung eines Testaments bei Gericht oder des Eintrags einer Hypothek.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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