
Das Reichsverwaltungsgericht war ein bereits im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik angedachter, jedoch erst im Dritten Reich errichteter Gerichtshof. Es sollte oberste Instanz der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden. Dieses Ziel wurde jedoch nie erreicht. ==Kaiserreich (1871-1918)== Im Verlauf des 19. Jahrhunderts entwickel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverwaltungsgericht

ist das nach jahrzehntelangem Drängen durch Erlass vom 3. 4. 1941 unter Zusammenlegung mehrerer Gerichte und Ämter(Oberwaltungsgericht Preußens, Verwaltungsgerichtshof [Österreichs], Reichsdienststrafhof u. a.)
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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