Reichskommission schlechthin wird die Kommission genannt, welche für die Entscheidung über Beschwerden gegen Verbote, die auf Grund des Sozialistengesetzes erlassen werden, niedergesetzt ist (s. Textbeilage Reichsbehörden II, 15). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html