
Das Reichskammergericht war seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. Zuerst hatte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskammergericht

ist das als Gericht der Reichsstände im Zuge der Reform des Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation) 1495 aus dem königlichen Kammergericht entstehende Gericht der Reichsstände. Seine Verfassung ist in der Reichskammergerichtsordnung von 1495 sowie späteren Reichskammergerichtsordnungen (z. B. 1555) geregelt. Es ist mit einem Kammerrichter...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Reichskammergericht, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Reiche, eines der zwey höchsten Reichsgerichte, welches den Ständen und deren Unterthanen in gewissen dazu fähigen Umständen Recht spricht, und älter ist, als der Reichshofrath. Daher der Reichskammerrichter, der Richter in...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_910

Reichskammergericht in Wetzlar (Holzstich, 19. Jahrhundert) Reichskammergericht, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 das von den Landständen durchgesetzte höchste Reichsgericht, wurde durch den Wormser Reichstag von 1495 als Nachfolger des königlichen Kammergerichts errichtet. Das Reichskammerg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Reichskammergericht war von 1495 bis 1806 das höchste deutsche Gericht neben dem Reichshofrat. Das Reichskammergericht wurde vom Reichstag 1495 in Frankfurt errichtet, zog 1527 nach Speyer und kam schließlich 1689 nach Wetzlar (Hessen).
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https://www.lexexakt.de/glossar/reichskammergericht.php

Reichskammergericht. Das königliche Kammergericht wurde 1495 - anlässlich der Verkündung des Ewigen Landfriedens - in das Reichskammergericht umgewandelt, das vom Königshof unabhängig sein und an festem Ort (anfangs in Frankfurt) tagen sollte. Vorsitzender war der vom König berufene Kammerrichte...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Reichskammergericht , im ehemaligen Deutschen Reich neben dem Reichshofrat das höchste Gericht, welches 1495 von Kaiser Maximilian I. zunächst für Landfriedensbruchsachen eingesetzt ward. Dasselbe bestand aus dem vom Kaiser ernannten Kammerrichter fürstlicher oder gräflicher Abkunft als Vorsitzendem, zwei Kammerpräsidenten, die ebenfalls vom ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, 1495 vom Reichstag zu Worms eingesetzt, zunächst in Frankfurt, 1526 – 1689 in Speyer, dann bis zur Auflösung 1806 in Wetzlar. Das Reichskammergericht, vom Kaiser und den Reichsständen gemeinschaftlich besetzt, urteilte über alle Zivilsachen der Reichsmittelbaren und behandelte die Beschwerden der...
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https://www.wissen.de//lexikon/reichskammergericht
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