
Der Ausdruck Reichsbruderrat bezeichnet das leitende Gremium der Bekennenden Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus. Jede Landeskirche (bzw. Kirchenprovinz der Kirche der Altpreußischen Union) entsandte einen Vertreter, der in den intakten Kirchen von der Landeskirchenleitung ernannt wurde, in den zerstörten Kirchen vom Landesbruderrat. Nach...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbruderrat
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