
Der Reichsbischof (als Verballhornung der nationalsozialistischen Kürzelwut auch ironisch als Reibi bezeichnet) war nach der Kirchenverfassung vom 11. Juli 1933 das höchste Organ der Deutschen Evangelischen Kirche, die als Körperschaft öffentlichen Rechts an die Stelle des Deutschen evangelischen Kirchenbundes trat. Das Amt eines Reichsbischof...
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Reichsbischof, der leitende Amtsträger der »Deutschen Evangelischen Kirche«. (Müller, Ludwig)
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