
Reichsbehörden (Reichsämter, hierzu Textbeilage: "ûbersicht der deutschen Reichsbehörden"), im Deutschen Reich diejenigen Behörden, welche Geschäfte des Reichs führen und ihre Autorität unmittelbar von der Reichsgewalt ableiten. Nach ausdrücklicher Bestimmung der Reichsverfassung vom 16. April 1871 (Art. 18) werden alle bei den e...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Eine Übersicht über die R. und ihre Aufgaben sowie ein Verzeichnis der höheren und zum Teil auch der mittleren Beamten des Reiches enthält das alljährlich erscheinende amtliche Handbuch für das Deutsche Reich. Im weiteren Sinne gehören zu den R. auch die Kolonialbehörden (s d.). Die Zuständigkeit ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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