
Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: Reic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgergesetz

ist das im Dritten Reich am 15. 9. 1935 geschaffene Gesetz, das als Reichsbürger nur die Staatsbürger deutschen oder artverwandten Blutes ansieht.Köbler, DRG 222; Stuckart- Globke, H., Reichsbürgergesetz, 1936
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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