
Regịsterpfandrecht, Pfandrecht, das in ein Register einzutragen ist und dadurch Gläubigern etwaige Belastungen offenbaren soll. Registerpfandrechte bestehen für Luftfahrzeuge, Schiffe und für bestimmte Hypotheken nach dem Pfandbriefgesetz vom 22. 5. 2005; zum Teil wird auch das Pfandrecht an...
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Pfandrecht an einer beweglichen Sache ohne Übertragung des Besitzes an den Pfandgläubiger. Die Besitzübergabe wird ersetzt durch Eintragung des Pfandrechts in ein Register (das Pfand selbst bleibt im Besitz des Verpfänders). Anwendungsgebiete: Vieh-, Schiffs- und Luftfahrzeugverpfändung sowie im Pfandbriefwesen.
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