
Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach {§|28|sgb_12|juris} des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) regelt seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 die Bedarfsermittlung für die Höhe der pauschalierten monatlichen Leistung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe in Deutschland. Es er...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
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