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Rechtsstand Bedeutung
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Rechtsstand
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Der Rechtsstand, des -es, plur. die -stände, dasjenige Gericht, welchem jemand zu Recht zu stehen verbunden ist, dessen Gerichtbarkeit der selbe unterworfen ist.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_694
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