
Rechtsstaatsgefährdung, die Staatsschutzdelikte, die einen gewaltlosen Umsturz zum Ziel haben (§§ 84† †™91 StGB), z. B. Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, verfassungsfeindliche Sabotage.
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