
(Text von 1930) Rechtspflichten. Die Einteilung der Rechtspflichten kann nach
Ulpian erfolgen, mit Herausarbeitung des eigentlichen Sinnes der Formeln. Diese sind: '1.
Sei ein rechtlicher Mensch (honeste vive).
Die rechtliche Ehrbarkeit (honestas iuridica) be...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/33177.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.