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Rechtsmängel Bedeutung
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Rechtsmängel
die Beeinträchtigung des verkauften oder vermieteten Gegenstands durch Rechte Dritter, für die der Vertragspartner einzustehen hat (§§ 435, 536 Abs. 3 BGB).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/rechtsmaengel
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