
Rechtsliteratur. Im FMA. lag das Recht in lateinischer Sprache schriftlich fixiert vor. Es gab die auf Veranlassung Karls d. Gr. aufgezeichneten Gesetzessammlungen der einzelnen Stämme (leges barbarorum, Volksrechte der Friesen, Sachsen und Thüringer) und die Capitularia aus der karolingischen König...
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