
Rechtskreise, im deutschen Recht des Mittelalters die Sonderrechte für bestimmte Rechtsverhältnisse, z. B. das Lehnsrecht.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rechtskreise. Rechtshistorischer Fachbegriff für die neben dem Landrecht bestehenden Sonderrechte. Hierzu zählen das Lehnsrecht (s. Lehen), das Hofrecht, das Dienstrecht (s. Hofrecht), das Marktrecht, das kanonische Recht und die vielfältigen Stadtrechte. Die für die jeweiligen Rechtskreis...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.