
Der Begriff Rechtsinstitut umfasst in der Rechtswissenschaft allgemein die Gesamtheit aller Normen zur Regelung eines bestimmten Rechtsverhältnisses oder eines Lebenssachverhalts. == Rechtsinstitute im Grundgesetz == Teilweise wird das Bestehen dieser Institute durch die Verfassung (in Deutschland das Grundgesetz) garantiert. Bezieht sich eine so...
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Rechts
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Zurückgehend auf Savigny beschreibt Larenz Rechtsinstitute als Lebensverhältnisse die eine bestimmte rechtliche Bedeutung haben, und daher bestimmten Rechtregeln gehorchen. Z.B. Ehe, Familie, Eigentum, Vertrag und Arbeitsverhältnis (Larenz, Methodenlehre, S. 137). Gemäß Savigny leitet sich das gesetzte Rechte aus der Anschauung der Rechtsinsit...
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