
Als Rechtshistoriker wird ein Jurist oder Historiker bezeichnet, der sich mit der Rechtsgeschichte befasst. Aber auch Volkskundler, Theologen und Philologen tragen zu diesem interdisziplinären Fachgebiet bei. Ob es bereits im Mittelalter Rechtshistoriker gegeben hat, ist umstritten. „Historischen Sinn“ kann man mittelalterlichen gelehrten Jur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtshistoriker
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