
ist nach einer am Ende des 20. Jh.s ausgebildeten Ansicht die rechtlich bedeutsame, aber noch nicht zum Recht gewordene Gewohnheit als Vorstufe des Gewohnheitsrechts im Mittelalter.Gewohnheitsrecht und Rechtsgewohnheiten im Mittelalter, hg. v. Dilcher, G., 1992
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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