
Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abst...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsetzungshoheit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.