[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rechtschaffenheit, plur. inus. die Eigenschaft, da eine Person oder Sache rechtschaffen ist. 1) In der ersten Bedeutung, die völlige Übereinstimmung eines Dinges mit seinem Zwecke, mit seiner... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_675