
Rechtsbindungswille ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft, genauer aus der Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Rechtsbindungswille ist neben der Willensäußerung ein Element des objektiven Tatbestands der Willenserklärung. Um festzustellen, ob ein Rechtsbindungswille des Erklärenden vorliegt, ist also ein objektiver Ma...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbindungswille
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