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Rechtsbereinigung

Rechtsbereinigung Logo #42000 Die Rechtsbereinigung ist ein Begriff der Gesetzgebungslehre. Er bezeichnet die Aufbereitung einer Rechtsmaterie durch Ausscheiden all jener Gesetzesbestimmungen, die durch spätere Gesetze gegenstandslos geworden sind, und Zusammenfassen aller derzeit geltenden Bestimmungen zu einem einzigen Rechtskompendium. Eine Materie wird also in einer einzi...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbereinigung

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Rechtsbereinigung Logo #42134Rechtsbereinigung, die für ein bestimmtes Rechtsgebiet getroffene förmliche Feststellung des als gültig erachteten Rechts, zusammengefasst z. B. in Teil III des Bundesgesetzblattes.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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