
Die Rechtsaufsicht wird in Deutschland von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht

Staatliche Kontrolle über Verwaltungsträger betreffend der Gesetzmäßigkeit ihres Handelns. Der Staat ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt, wenn Selbstverwaltungskörperschaften (Gemeinden, Universitäten) im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben tätig werde...
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Rechts
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Siehe unter Fach- und Rechtsaufsicht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsaufsicht.php

im Unterschied zur Fach- und Dienstaufsicht eine Aufsichtsform, die nur darüber wacht, dass der Beaufsichtigte den Normen des geltenden Rechts gemäß verfährt; ausgeübt z. B. vom Staat (Bund oder Land) gegenüber den ihm zugeordneten Selbstverwaltungskörperschaften (besonders Kommunalaufsicht ).
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