
ist das Fehlen der Rechtsfähigkeit. Die R. ist in gewissem Umfang Begleiterscheinung der ständischen Verschiedenheit vom Altertum bis ins 19. Jh. (Frankreich 1789 egalité).Kaser; Hübner § 14; Budde, J., Über Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit und Echtlosigkeit, 1842
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rechtlosigkeit, plur. inus. die Eigenschaft, da eine Sache rechtlos ist, in beyden Bedeutungen. So fern es auch von einem rechtlosen Betragen in der ersten Bedeutung gebraucht werden kann, kann auch der Plural Statt finden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_668

Rechtlosigkeit, die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Im römischen und alten deutschen Recht galten Unfreie als absolut rechtlos; seit fränkischer Zeit bedeutete Rechtlosigkeit nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten (z. B. Eidesunfähigkeit, Ausschluss...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rechtlosigkeit (mlat. exlex). Völlige Rechtlosigkeit betraf Sklaven (für sie als Sachen galt nur strafrechtlicher Schutz gegen Sachbeschädigung) und friedlos gelegte Missetäter. War jemand einer unehrlichen Strafsache schuldig befunden worden (v.a. Diebstahl, Raub, Mord, Brandstiftung, Treubruch),...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Rechtlosigkeit , Zustand, in welchem kein festes und gesichertes Rechtsgebiet für jemand vorhanden ist, wie bei völliger Unkultur oder Anarchie, oder worin einem oder wenigen Alleinberechtigten eine Klasse solcher Menschen gegenübersteht, über die jene unbedingte Gewalt haben, wie in despotisch regierten Staaten; dann Zustand, in welchem eine u...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im früheren Recht die Rechtsunfähigkeit, begründet durch Sklaverei oder Acht.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtlosigkeit
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